Tipp Urlaub mit Boerboel
Warum nicht Frankreich?
Es heißt, Frankreich sei das hundefreundlichste Land in Europa.
Gilt das auch für Boerboels? Leider nicht, denn in Frankreich gibt es die sogenannten
Anlagehunde, die in zwei Kategorien eingeteilt werden.
Kategorie I umfasst Hunde, denen die Einreise direkt untersagt ist.
American Staffordshire ohne Stammbaum (Am. Staffordshire Terrier, Pit-Bulls)
Mastiff (Boer-Bulls), Tosa oder Staffordshire Terrier (alle ohne Stammbaum)
Kampfhundemischlinge
Kategorie II zählt Hunde auf, deren Aufenthalt mit Auflagen belegt ist.
American Staffordshire, Tosa Inu, Boerboels, Staffordshire Terrier mit FCI StB.
Rottweiler (mit und ohne Stammbaum)
Hunde, die der Rasse der Rottweiler ähnlich sind, ohne Stammbaum
Auflagen bedeuten, die Hunde unterliegen der Leinen- und Maulkorbpflicht und werden
weder in öffentlichen Verkehrsmitteln noch öffentlichen Gebäuden geduldet.
Achtung:
Die Einfuhr (und auch die Durchreise) mit potentiellen Anlagehunden gilt in Frankreich als
Straftat! Der Hund kann beschlagnahmt und auch getötet werden.
Warum nicht Dänemark?
Ein lange für Urlaub mit Hund beliebtes Reiseziel: Dänemark
Seit 01.07.2010 hat sich jedoch mit dem neuen Hundegesetz in Dänemark einiges geändert.
Das Hundegesetz beinhaltet nun eine Liste von 13 Hunderassen, deren Einfuhr UND Zucht
verboten ist.
Pit Bull Terrier
American Staffordshire Terrier
Tosa Inu
American Bulldog
Boerboel
Fila Brasileiro
Dogo Argentino
Kangal
Zentralasiatischer Owtscharka
Südrussischer Owtscharka
Kaukasischer Owtscharka
Sarplaninac
Tornjak
Betroffen sind auch Mischlingshunde aus diesen Rassen. Im Zweifel muss der Hundebsitzer
den Nachweis erbringen, dass der Hund eben nicht diesen Rassen entstammt. Ohne Stamm-
baum nahezu unmöglich.
Achtung:
Die Polizei kann die Entscheidung zum unverzüglichen einschläfern treffen.
Was in jedem Fall beim überschreiten von Grenzen in EUROPA mit Boerboel
beachtet werden sollte, ist die Mitführung des EU-Impfpasses für den Hund.
Dabei wichtig ist die eingetragene Chip-Nr. und der Stand der Impfungen.
Tollwutimpfungen müssen mindestens 21 Tage zurückliegen.
Achtung: Welpen können erst ab 12 Wochen gegen Tollwut geimpft werden.
Das bedeutet, Welpen dürfen erst im Alter von 12 Wochen + 21 Tage vom
oder ins europäische Ausland verbracht werden.